
Die Behandlungskosten einer Therapie mit Traditioneller Chinesischer Medizin werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und den Beihilfen übernommen. Einige Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für die chinesischen Arzneimittel.
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
Gemäß des Versorgungsvertrages ist die Behandlung mit Traditioneller Chinesischer Medizin keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Nach Beendigung des Modellversuches zur Akupunktur am 31.12.2006 wird die Akupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur noch bei 2 Indikationen übernommen:
1. Chronischer Rückenschmerz im Bereich der Lendenwirbelsäule.
2. Chronische Schmerzen der Knie und Kniegelenke (z.B. Gonarthrosen)
Weitere Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.